
Jahreshauptversammlung des Landesverbandes für Höhlen- und Karstforschung Bayern e.V.
Hallo liebe Delegierte des Landesverbandes!
Wir treffen uns am 19. November 2022 um 10:00 Uhr im „Wirtshaus zum Pauli“, Akeleistraße
12, 85055 Ingolstadt: https://www.wirtshaus-zum-pauli.de/
Tagesordnung
1. Begrüßung
- Erstellung Anwesenheitsliste
- Festlegung Protokollführer
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
- Stimmrecht und Stimmenanzahl
- Genehmigung der Tagesordnung
2. Bericht des Vorstands
3. Bericht des Kassenwartes
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Kassenwartes
6. Berichte der Referenten
7. Aussprache
8. Entlastung der Vorstandschaft
9. Neuwahl des Höhlenschutzreferenten Süd
10. Abstimmung zur Neuaufnahme der Speläologischen Forschungsgruppe Bussardhöhle
(SFB)
11. Verschiedenes:
(a) Diskussion zu Referat für anthropogen überprägte Höhlen
(b) Künftige Höhlenschutz-Herbstaktionen: Organisatorisches, Sammlung von Objekten
(c) Diskussion zur Entwicklung der Bayerischen Höhlen-, FFH- und Fledermaus-
Kataster, auch bzgl. CaveLife-App, QGIS und SPELIX
(d) Öffentlichkeitsarbeit (Anregungen aus dem INH-Treffen aufgreifen)
Noch ein paar wichtige Anmerkungen:
Bitte bringt Eueren Mitgliedernachweis gemäß Geschäftsordnung (GO) in ausgedruckter
Form zu der Delegiertenversammlung mit. Sollte ein solcher nicht vorgezeigt werden, so
kann für den entsprechenden Mitgliedsverein die Stimmanzahl nicht festgestellt und kein
Stimmrecht erteilt werden. Die Zahl der Stimmen ergibt sich laut Satzung aus der
Mitgliederanzahl des Vereins.
Es fehlen teilweise auch immer noch Beschreibungen, in denen das jeweilige Vereinsziel klar
hervorgeht! Ich bitte diese unbedingt auch zur Versammlung mitzubringen.
Hier der entsprechende Auszug aus der gültigen und bekannten GO:
Das Stimmrecht eines Mitglieds in der Versammlung setzt folgende formale Punkte voraus:
a) Satzung: die Ziele und Struktur einer Mitgliedsvereinigung muss in Form einer
Vereinssatzung oder einer vergleichbaren schriftlich verabschiedeten Beschreibung vorliegen.
(Dies ist ohnehin eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme als Mitglied des LHK Bayern).
b) Delegierter: die Legitimation als Vertretungsberechtigter einer Mitgliedsvereinigung ist schriftlich
nachzuweisen, z.B. in Form des Protokolls ihrer letzten Mitgliederversammlung der Vereinigung oder
in Form eines Schriftstücks, aus dem der Vertretungsberechtigte bzw. ein als Delegierter Beauftragter
eindeutig hervorgeht. Eine Delegation ist nicht weiter übertragbar.
c) Mitgliederanzahl: die aktuelle Mitgliederanzahl ist schriftlich nachzuweisen, z.B. in Form des
Protokolls der letzten Mitgliederversammlung oder in Form einer schriftlichen Bekundung, aus der die
aktuelle Mitgliederanzahl hervorgeht. Zur Mitgliederanzahl einer Mitgliedsvereinigung zählen die
Vollmitglieder und die bestätigten Fördermitglieder.
Das Mitglied hat keine Stimme, wenn einer der o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt ist, z.B. wenn die
aktuelle Mitgliederanzahl unklar ist, denn hieraus bemisst sich die Anzahl der Stimmen des Mitglieds.
Wenn eine Mitgliedsvereinigung trotz wiederholter Aufforderung über mehrere Jahre eine der drei
Voraussetzungen für die Stimmberechtigung nicht erbringt, kann die Mitgliedsvereinigung von der
Mitgliedschaft ausgeschlossen werden.
Viele Grüße
Dieter Gebelein
Vorsitzender
Landesverband für Höhlen- und Karstforschung in Bayern e.V.
www.lhk-bayern.de