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Schützen wir, was uns wertvoll ist!

Manchmal ist stringenter Schutz die einzige Option. Zur Bewahrung einzigartiger Speleotheme oder weil dem Besucher unmittelbare Gefahr droht.

Foto: Florian Wachter

Höhlenverschlüsse

Warum sind manche Höhlen verschlossen?

Einige Höhlen sind über die Wintermonate oder sogar ganzjährig verschlossen (Beschilderung, Türe, Gitter, ..). Die Zuständigkeit und die Gründe der Verschließung sollten auf einem Infoschild vor Ort angegeben sein. (Bitte Info an den Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., wo eine solche Beschilderung fehlt oder schlecht angebracht ist.)

Einige, mögliche Gründe für Höhlenverschlüsse:

Einige Gründe für Höhlenverschlüsse

  • Schauhöhle (Bsp.: Maximiliansgrotte bei Krottensee)
  • Privatbesitz/-Nutzung (Bsp.: Appelshöhle bei Steinbach)
  • Forschungsarbeiten (Bsp.: Zoolithenhöhle)
  • Fledermausschutz (Bsp.: Alfelder Windoch bei Kauerheim)
  • Bedeutendes Naturhabitat (Bsp.: Hohlloch bei Raitenbuch)
  • Gewässerschutz (Bsp.: Franzosenloch bei Etzdorf, Fellnerdoline)
  • u.a.


Jede Veränderung einer Höhle kann einen empfindlichen, nachhaltigen Eingriff in ein Naturdenkmal (naturhistorische oder vorgeschichtliche Zeugnisse) und Naturhabitat (z.B. bedeutendes Fledermaus-Schwarm-/Winterquartier) darstellen. Grabungen, Einbauten, Zwischennutzungen und ähnliche Veränderungen an Höhlen sind deshalb genehmigungspflichtig, das gilt im übrigen auch für potenzielle Höhlenverschlüsse.
Der Landesverband für Höhlen- und Karstforschung steht mit den zuständigen Landratsämtern in der Bewertung solcher Vorhaben in einem engen Dialog. Er sollte frühzeitigst involviert sein.

Höhlenverschlüsse:

Dauerhafte Höhlenverschlüsse, z.B. zum Zwecke des Fledermausschutzes, dürfen erst dann eingesetzt werden, wenn alle anderen 'sanfteren' Maßnahmen (Aufklärung, Beschilderung, ..) nachweislich nicht ausreichend sind. Die negativen Folgen eines 'falschen' Höhlenverschlusses können schlimmstenfalls gravierender sein als die ursprünglich positive Absicht, wie leider an verschiedenen Beispielen statistisch nachweisbar. Der LHK befürwortet einen Höhlenverschluss nur dann, wenn sorgfältige Untersuchungen und andere Maßnahmen im Vorfeld (z.B. Hinweisschilder) zeigen, dass eine Verschließung zum Schutz wirklich notwendig und nach sorgfältiger Abwägung seiner Folgen wirklich vertretbar ist. Einige Kriterien für die Bewertung eines Verschlusses:

  • Naturschutz (z.B. bedeutendes Flora- oder Faunahabitat)
  • Denkmal- und Ensembleschutz (z.B. Bewahrung des Eingangsbildes)
  • Sicherheitsaspekte
  • Gewässerschutz
  • Betreuung
  • Touristische Aspekte
  • weitere potenzielle Seiteneffekte


PS: Einen guten Leitfaden für die Indikation und fledermausgerechte Konstruktion von Verschlüssen von Höhlen und Bergwerken bietet die Organisation EUROBATS (www.eurobats.org) in ihrer Broschüre "Eurobats, Publication Series No.2, Schutz und Management unterirdischer Lebensstätten für Fledermäuse" (» zum Download).

Dialog

Der Landesverband für Höhlen- und Karstforschung Bayern e.V. steht in engem Dialog mit den offiziellen Institutionen (Oberen und Unteren NatSchBehörden, Landesamt für Umwelt, Denkmalschutz, u.a.) und mit den angeschlossenen Höhlenvereinen und Interessensgruppen u.a. mit folgenden Zielen:

(1) Transparenz und Nachvollziehbarkeit in den getroffenen Regelungen schaffen (warum z.B. eine Höhle verschlossen ist, und wie/wann ein Besuch der Höhle möglich ist), siehe Liste besonders geschützter Höhlen.

(2) Unterstützung und Beratung im Vorfeld und in der Entscheidungsphase von Regelungen, um den notwendigen Höhlenschutz zu erwirken, aber auch um Forschungstätigkeiten und eine Nutzung der Höhle für Jedermann zu Erholungszwecken zu ermöglichen.


Durch diesen Dialog tritt der LHK Bayern ein für eine fundierte und sachliche Wegbereitung zu Themen in diesem sensiblen Spannungsfeld: es geht darum, maßvolle Entscheidungen zu finden zwischen Verschlüssen, Verboten und Regelungen einerseits, und den zu bewahrenden Freiräumen und Forschungsvoraussetzungen andererseits.


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