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Höhlenschutz geht jeden an!

Nimm nichts mit, lass nichts zurück,
zerstöre nichts und schlag nichts tot.
Foto: Florian Wachter

Höhlenschutz

Höhlen sind kostbare und faszinierende Karstobjekte, Naturdenkmäler und Lebensräume. Sie sind deshalb besonders schützenswert. Bauliche Maßnahmen, Raubbau, Vermüllung und andere Fehlnutzungen können diese erdgeschichtlichen Zeugen und sensiblen Naturhabitate nachhaltig beeinträchtigen oder vollständig zerstören. Auch die zunehmende Entdeckung der Höhlenwelten für den modernen Freizeitsport (Erlebnisbefahrungen, Geocaching, Feuermachen, ..) oder Forschungstätigkeiten können negative Folgen haben.


Deshalb bedarf es möglichst klarer Regelungen, um einerseits den Bestand dieser Naturdenkmäler und Lebensräume zu sichern, andererseits aber auch Forschungsprojekte oder eine Nutzung zu Erholungszwecken in einem sinnvollen Maß zu ermöglichen. Mit einfachen Worten:

Nimm nichts mit,
lass nichts zurück,
zerstöre nichts und
schlag nichts tot.

Angemessenes Verhalten

Allein in Nordbayern gibt es weit über 4000 bekannte Höhlen. Es sollte klar sein, dass an der großen Mehrheit dieser Objekte keine Schilder angebracht werden sollen, sondern dass jedermann ein angemessenes Verhalten beherzigen sollte. An fast allen bekannteren Höhlen Bayerns weisen inzwischen Info-Tafeln auf das richtige Verhalten (z.B. kein Feuermachen !) oder spezielle Regelungen (z.B. Winterbefahrungsverbot) hin.

In der Fledermausschutzzeit von 1. Oktober bis 31. März (bei bedeutenden Fledermausquartieren bis 30.4.) sollten Höhlenbesuche im Sinne des Fledermausschutzes unterbleiben und nur in Ausnahmefällen stattfinden, z.B. wenn dies im Rahmen von Forschungsprojekten abgestimmt ist. Im Zweifel über die Verträglichkeit einer geplanten Höhlentour wenden Sie sich bitte an den Referenten für Fledermausschutz im Landesverband (» Kontaktdaten).

Im Falle unverschlossener Höhlen liegt die Einhaltung dieses Gebotes letztlich also im Ermessen jedes Einzelnen, sich verantwortlich, richtig und respektvoll zu verhalten. Bedenken Sie jedoch, dass auch auf den ersten Blick vielleicht unbedeutend scheinende Höhlen ganz besondere Flora- oder Faunahabitate sein könnten! Die wahre 'Verträglichkeit' einer Höhlenbegehung oder Höhlennutzung wird in der Regel nur ein wirklicher Fachexperte einschätzen können.

Unkritisch im Sinne des Fledermausschutzes sind i.d.R. Winter-Befahrungen hochgelegener Alpenhöhlen. Ebenso auch das normale Durchwandern von Durchgangshöhlen, z.B. auf Wanderwegen der Fränkischen Alb. Wenn sie dabei zufällig Fledermäuse entdecken, leuchten sie diese bitte nicht an, verhalten sie sich leise, und halten sie sich nicht in der Nähe der Fledermäuse auf.

Feuermachen ist im Höhlenbereich grundsätzlich verboten !

Gesetzliche Regelungen

In Bayern sind naturverträgliche Höhlenbefahrungen/-besuche zum Erholungszweck für Privatpersonen im Zuge des freien Betretens der Natur erlaubt (Bayerisches Naturschutzgesetz, Art. 13e).

Dies gilt allerdings nur:

  • außerhalb der gesetzlichen Winterschutzzeit (1.Oktober bis 31. März ***),
  • wenn eine Höhle nicht explizit verschlossen ist (Türe, Gitter, ..),
  • wenn der Besuch nicht ausdrücklich untersagt ist (Hinweistafel) und
  • wenn die Höhle in ihrem Bestand nicht beeinträchtigt wird.

*** ACHTUNG: an einigen Höhlen gilt zum Teil per Verordnung, zum Teil als Bitte eine verlängerte Winterschutzzeit bis Mitte oder gar Ende April! Siehe dazu auch die Informationen in der Rubrik

Hoehlen

Der Erlass eines Betretungsverbotes oder Objektverschlusses, aber auch die Genehmigung eines Forschungsvorhabens liegt bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung und wird mit dem Besitzer der Höhle (z.B. dem Staatsforst) und weiteren Instanzen (Landesverband für Höhlen- und Karstforschung, Natur- und Denkmalschutzbehörden, Naturpark u.a.) abgestimmt.

Forschungsvorhaben und Grabungen

Der Landesverband begrüßt und unterstützt seriöse Forschungsvorhaben. Er sollte frühzeitig in ein Vorhaben eingebunden sein. Er berät über die richtige Vorgehensweise, und er ist beim » Dialog mit den zuständigen Stellen behilflich. 'Wilde Grabungen' sind grundsätzlich nicht erlaubt, z.B. aufgrund potenzieller Zerstörung naturhistorischer oder kulturgeschichtlicher Zeugnisse, zum Schutz der Karstgewässer oder zum Schutz der Flora und Fauna.

Grabungsvorhaben nur mit Genehmigung!

Kommerzielle Höhlentouren

Kommerzielle Führungen in einer Höhle sind genehmigungspflichtig. Sie müssen mit dem Grundeigentümer abgestimmt sein. Im Zweifel ist hier das jeweils zuständige Landratsamt zu kontaktieren.

Goldener Weg & Appell

Diesen, auf Aufklärung, Vertrauen und Toleranz gebauten, respektvollen, persönlichen Umgang mit der Natur sieht der LHK als goldenen Weg:

    • zur Bewahrung der Naturräume
    • zur Vermeidung negativer Folgen für den Bestand der Naturdenkmäler und Naturhabitate
    • zur Vermeidung von Verschlüssen oder Einbauten.

So appellieren und werben wir darum, diese Regelungen zu respektieren und nicht durch Ignoranz zu gefährden.

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld eines Höhlenbesuches bei einem der regionalen Höhlenvereine oder auf dieser Webseite über besondere Regelungen (Winterverschluss, ganzjähriger Verschluss ...) zu jeder Höhle, die Sie besuchen möchten.

Zu diesem und verwandten Themen, beachten Sie bitte auch: 

Im Dialog

Der Landesverband für Höhlen- und Karstforschung Bayern e.V. steht in engem Dialog mit den offiziellen Institutionen (Oberen und Unteren NatSchBehörden, Landesamt für Umwelt, Denkmalschutz, u.a.) und mit den angeschlossenen Höhlenvereinen und Interessensgruppen u.a. mit folgenden Zielen:

(1) Transparenz und Nachvollziehbarkeit in den getroffenen Regelungen schaffen (warum z.B. eine Höhle verschlossen ist, und wie/wann ein Besuch der Höhle möglich ist), siehe Liste besonders geschützter Höhlen.

(2) Unterstützung und Beratung im Vorfeld und in der Entscheidungsphase von Regelungen, um den notwendigen Höhlenschutz zu erwirken, aber auch um Forschungstätigkeiten und eine Nutzung der Höhle für Jedermann zu Erholungszwecken zu ermöglichen.


Durch diesen Dialog tritt der LHK Bayern ein für eine fundierte und sachliche Wegbereitung zu Themen in diesem sensiblen Spannungsfeld: es geht darum, maßvolle Entscheidungen zu finden zwischen Verschlüssen, Verboten und Regelungen einerseits, und den zu bewahrenden Freiräumen und Forschungsvoraussetzungen andererseits.