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Esperhöhle bei Leutzdorf (D05)

Esperhöhle bei Leutzdorf (D05)

Oberfranken

Die Esperhöhle ist ein bedeutendes Naturhabitat und gemäß eines Erlasses des zuständigen Landratsamtes Ebermannstadt streng geschützt !

Aus Fledermausschutzgründen ist per Verordnung eine Betretung der Schachthöhle in der Zeit vom 1. Oktober bis 15. April verboten !

Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.

Achtung, Absturzgefahr !


Zugang:

Aus Fledermausschutzgründen ist per Verordnung eine Betretung der Schachthöhle in der Zeit vom 1. Oktober bis 15. April verboten

Gefahrenhinweis

Absturzgefahr