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Försterhöhle (B28)

Foto: Heinz Stenzel

Försterhöhle (B28)

Oberfranken

Die Försterhöhle ist ein besonders geschütztes Naturobjekt und deshalb ganzjährig verschlossen.

Sie kann jedoch von Anfang Juni bis Ende August unter folgenden Voraussetzungen besucht werden:
Schlüssel gegen Kaution und Personalien bei:

Untere Naturschutzbehörde, Landkreis Bayreuth, Tel. 0921-728-425 


Ansprechpartner

Unteren Naturschutzbehörde LK Bayreuth

Zugang:

Aus Fledermausschutzgründen ist per Verordnung eine Betretung der Schachthöhle in der Zeit vom 1. Oktober bis 15. April verboten