Die Helenenhöhle bei der Sachsenmühle (C 318) ist ein wichtiges Fledermausquartier und darf zum Zwecke des Fledermausschutzes vom 1. Oktober bis 31. März (Bitte: bis 30. April) nicht betreten werden.
Zugang:
Aus Fledermausschutzgründen ist per Verordnung eine Betretung der Höhle in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März verboten