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Hohberghöhle bei Sorg (D196)

Hohberghöhle bei Sorg (D196)

Oberfranken

Die Hohberghöhle bei Sorg (D 196) ist ein wichtiges Fledermausquartier und darf zum Zwecke des Fledermausschutzes vom 1. Oktober bis 31. März (Bitte: bis 30. April) nicht betreten werden.

Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.

In der Gesetzlichen Winterschutzzeit ist der Höhleneingang zur Durchsetzung der Winterschutzzeit verriegelt.


Zugang:

Aus Fledermausschutzgründen ist per Verordnung eine Betretung der Höhle in der Zeit vom 1. Oktober bis 15. April verboten