Das Windloch bei Großmeinfeld (A 5) ist ein europaweit bedeutendes Fledermausquartier !
Diese Höhle ist deshalb besonders geschützt. Hier gilt ein Winterbefahrungsverbot vom 1. Oktober - 31. März.
Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.
Achtung, Absturzgefahr !