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Windloch bei Großmeinfeld (A5)

Windloch bei Großmeinfeld (A5)

Mittelfranken

Das Windloch bei Großmeinfeld (A 5) ist ein europaweit bedeutendes Fledermausquartier !

Diese Höhle ist deshalb besonders geschützt. Hier gilt ein Winterbefahrungsverbot vom 1. Oktober - 31. März.

Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.

Achtung, Absturzgefahr !


Zugang:

Aus Fledermausschutzgründen ist per Verordnung eine Betretung der Schachthöhle in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März verboten

Gefahrenhinweis

Absturzgefahr