Zum Hauptinhalt springen

Fuchshöhle bei Unterwaldbehrungen

Fuchshöhle bei Unterwaldbehrungen

Unterfanken

Die Fuchshöhle bei Unterwaldbehrungen ist ein Quartier für überwinternde Fledermäuse und ein beudeutender Lebensraum weiterer Höhlentiere!

Die Höhle darf in der Fledermausschutzzeit vom 1. Oktober bis 31. März gemäß BNatSchG §39 (6) nicht betreten werden.

Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.


Zugang:

Aus Fledermausschutzgründen ist per Verordnung eine Betretung der Schachthöhle in der Zeit vom 1. Oktober bis 15. April verboten