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Appelshöhle bei Steinbach (A29)

Foto: Martin Harder

Appelshöhle bei Steinbach (A29)

Oberpfalz

Die Appelshöhle bei Steinbach (A 29) ist in Privatbesitz und ganzjährig verschlossen.

Außerhalb der verlängerten Fledermausschutzzeit (1. Oktober - 30. April) ist ein Besuch der Höhle im Einzelfall möglich (Höhlenausrüstung erforderlich).
Bitte setzen Sie sich gegebenenfalls mit der Forschungsgruppe Höhle und Karst Franken e.V. (FHKF) in Verbindung.

Weitere Informationen zur Höhle unter
http://www.fhkf.de/forschung/appelshoehle-bei-steinbach


Ansprechpartner

FHKF e.V.

Zugang:

Aus Fledermausschutzgründen ist per Verordnung eine Betretung der Höhle in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März verboten