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Windloch bei Sackdilling (A41)

Foto: Anastasia Iwanow

Windloch bei Sackdilling (A41)

Oberpfalz

Das Windloch bei Sackdilling (A 41) ist Teil des FFH-Gebiets 6335-305 und ein bedeutendes Fledermausquartier !

Die Höhle darf nicht vom 1. Oktober bis 31. März und sollte bitte auch bis 30. April nicht betreten werden!

Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.

Feuermachen schädigt die Höhle in ihrer Substanz und bedroht die darin lebenden Arten. Feuermachen in Höhlen ist grundsätzlich verboten!

Achtung, Absturzgefahr !


Zugang:

Aus Fledermausschutzgründen ist per Verordnung eine Betretung der Schachthöhle in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März verboten

Gefahrenhinweis

Absturzgefahr