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Grundlose Grube (H48)

Grundlose Grube (H48)

Niederbayern

Die Grundlose Grube (H 48) ist ein europaweit bedeutendes Fledermausquartier, Fauna-Flora-Habitat und Naturdenkmal.

Zum Erhalt der Höhle als Ganzjahreslebensraum besteht ein ganzjähriges Betretungsverbot.

Eine höhlenkundliche Erforschung ist im Einzelfall möglich, erfordert jedoch eine Ausnahmegenehmigung.
Ansprechpartner ist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Kelheim.


Ansprechpartner

LRA Kelheim

Zugang:

Ganzjährig verschlossen (Fledermausschutz)

Gefahrenhinweis

Absturzgefahr