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Angerlloch bei Obernach (1271/1)

Angerlloch bei Obernach (1271/1)

Oberbayern

Das Angerlloch bei Obernach im Estergebirge ist ein wichtiges Fledermaus-Winterquartier. Gemäß einer Verordnung von 1989 besteht aus Gründen des Fledermausschutzes ein Betretungsverbot vom 1. Oktober bis 1. Mai. Die Höhle ist in dieser Zeit durch ein Gitter verschlossen.

Achtung! Höhlenabschnitte können bei Regenfällen plötzlich überflutet werden. Die Höhle sollte auf keinen Fall von alpinistisch und höhlenkundlich unerfahreren Personen aufgesucht werden. Die Betretung der Höhle erfordert eine Spezialausrüstung.

Ansprechpartner ist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Garmisch-Patenkirchen.


Ansprechpartner

LRA Garmisch-Patenkirchen

Zugang:

Aus Fledermausschutzgründen ist per Verordnung eine Betretung der Schachthöhle in der Zeit vom 1. Oktober bis 1. Mai verboten