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Arndthöhle bei Attenzell

Arndthöhle bei Attenzell

Oberbayern

Die Arndthöhle bei Attenzell ist als Feldermaus-Winterquartier nach BNatSchG §39 gesetzlich geschützt.

Die Höhle darf deshalb vom 1. Oktober bis 31. März nicht betreten werden!

Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.


Zugang:

Aus Fledermausschutzgründen ist per Verordnung eine Betretung der Schachthöhle in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März verboten