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Östliches Schneiderloch (J 5a)

Foto: Martin Harder

Östliches Schneiderloch (J 5a)

Oberbayern

Das Östliche Schneiderloch (J 5a) bei Unteremmendorf ist als Feldermaus-Winterquartier nach BNatSchG §39 gesetzlich geschützt.

Die Höhle darf deshalb vom 1. Oktober bis 31. März nicht betreten werden!

Außerhalb dieses Zeitraumes steht die Höhle jeder Privatperson für Erholungszwecke offen.


Zugang:

Aus Fledermausschutzgründen ist per Verordnung eine Betretung der Höhle in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März verboten