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Rastgrabenhöhle bei Obernach (1271/18)

Rastgrabenhöhle bei Obernach (1271/18)

Oberbayern

Die Rastgrabenhöhle bei Obernach im Estergebirge dient seltenen Fledermausarten als Winterquartier. Betretungen sind aus Gründen des Fledermausschutzes gemäß BNatSchG §39 (6) vom 1. Oktober bis 31. März nicht gestattet.

Achtung! Höhlenabschnitte können bei Regenfällen plötzlich überflutet werden. Die Höhle sollte auf keinen Fall von alpinistisch und höhlenkundlich unerfahreren Personen aufgesucht werden. Die Betretung der Höhle erfordert eine Spezialausrüstung.

Ansprechpartner ist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Garmisch-Patenkirchen.


Zugang:

Aus Fledermausschutzgründen ist per Verordnung eine Betretung der Schachthöhle in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März verboten