Zum Hauptinhalt springen

Spielberghöhlen bei Aschau (1341/3 und 1341/4)

Spielberghöhlen bei Aschau (1341/3 und 1341/4)

Oberbayern

Die Große und Kleine Spielberghöhle bei Aschau in den Chiemgauer Alpen dienen seltenen Fledermausarten als Ruhe- und Winterquartier. Betretungen sind aus Gründen des Fledermausschutzes gemäß BNatSchG §39 (6) vom 1. Oktober bis 31. März nicht gestattet.

Achtung! Die Höhle sollte auf keinen Fall von alpinistisch und höhlenkundlich unerfahreren Personen aufgesucht werden. Die Betretung der Höhle erfordert eine Spezialausrüstung.

Ansprechpartner für eine eventuelle Ausnahmegenehmigungen (z.B. zu konkreten Artenschutz- oder Forschungsthemen) ist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Rosenheim.


Ansprechpartner

Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Rosenheim.

Zugang:

Aus Fledermausschutzgründen ist per Verordnung eine Betretung der Schachthöhle in der Zeit vom 1. Oktober bis 15. April verboten